Themen zu Culmitzsch
Wie die Culmitzsch zu einem neuen Namen kommt (Exzerpt)
Der Artikel von Gerhard Riemenschneider befasst sich mit der historischen Namensgebung des Baches Culmitzsch bei Berga/Elster und der irrtümlichen Umbenennung in „Pöltschbach“ auf neueren Karten.
Kernpunkte:
- Historische Bedeutung der Culmitzsch: Der Bach Culmitzsch ist seit dem 13. Jahrhundert unter diesem Namen in Urkunden und historischen Aufzeichnungen (z.B. Fischereirechte der Stadt Berga, Beschreibungen des Bachverlaufs, Sagen) dokumentiert. Er war ein wichtiger Bestandteil der lokalen Geschichte und Topographie.
- Irrtümliche Umbenennung im 20. Jahrhundert: Im Zuge der preußischen Neuaufnahme der topographischen Karten um 1906 wurde der Bach auf dem Messtischblatt 3065 Weida fälschlicherweise in „Pöltschbach“ umbenannt. Auf benachbarten Karten blieb jedoch der Name Culmitzsch erhalten, was zu einer Teilung des Baches in zwei Namensgebungen führte.
- Fortbestehen des Fehlers in DDR-Karten: Auch in den topographischen Karten der DDR wurde die Umbenennung in „Pöltschbach“ übernommen.
- Auswirkungen des Uranbergbaus: Ab 1949 spielte der Uranbergbau in der Region eine große Rolle. Die Culmitzsch wurde durch die Einleitung von belasteten Wässern stark verschmutzt.
- Aktuelle Situation und Kritik: In moderner Software wie „Thüringen 3D“ wurde der Fehler weitergeführt. Der Bach wird nun durchgehend als „Pöltschbach“ bezeichnet, wodurch die historische Bezeichnung „Culmitzsch“ fast vollständig verschwunden ist. Riemenschneider kritisiert diese Umbenennung scharf, da sie einen Eingriff in die Kulturlandschaft darstellt und den ehemaligen Bewohnern von Culmitzsch ein Stück ihrer Identität nimmt. Er fordert die verantwortlichen Behörden auf, die Sachlage historisch zu prüfen und die korrekte Bezeichnung „Culmitzsch“ wiederherzustellen. Auch der Ort Pöltzschen sollte wieder seinen ursprünglichen Namen zurückerhalten und der Fehler „Pöltschen“ ohne “z” in den Kartenwerken korrigiert werden.
- Ursprung des Namens: Der Autor stellt klar, dass die Culmitzsch der Unterlauf des Auebachs ist, in den der Zwirtzschenbach und der Finkenbach münden. Ein weiterer Name, “Lerchenbach”, bezieht sich nur auf einen unbedeutenden Zufluss des Auebachs.
Zusammenfassend: Der Artikel kritisiert die fehlerhafte Umbenennung des Baches Culmitzsch in „Pöltschbach“ auf modernen Karten und fordert die Wiederherstellung des historischen Namens, um die lokale Geschichte und Identität zu bewahren. Der Autor beleuchtet die historische Bedeutung des Baches, die Umstände der fehlerhaften Kartierung und die Auswirkungen auf heutige Karten und Software.
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Erschienen in der Ostthüringer Zeitung (Schmölln) vom 17. Nov. 2017
Nachtrag 2025: Bisher wurde die Namensrückführung nur bei Geoportal.de und Open Streetmap umgesetzt. OSM hat eine starke private Community, wo jedes Mitglied Änderungen einbringen kann. Google Maps hält an Pöltschbach fest und Microsoft Bing hält sich da ganz raus, indem es die Bäche gar nicht erst anzeigt. Es wird wohl noch weitere Kartendienste geben, die hier nicht erwähnt wurden.
Culmitzscher Schriftsteller Friedrich Karl Adolf Trützschler
- Geboren am 3.6.1751 in Culmitzsch bei Weida,
- ab 1766 Studium in Jena,
- 1771 Assessor der Gothaer Landesregierung in Altenburg,
- 1773 Regierungsrat,
- 1774 Hofrat, Konsistorialrat,
- 1783 Konsistorialvizepräsident; Geheimer Regierungsrat,
- 1786 Vizekanzler,
- 1794 Geheimer Rat,
- 1820 Präsident des Geheimen Rats-Kollegiums in Gotha,
- mehrere Ehrungen und Auszeichnungen,
- ab 1830 im Ruhestand auf seinem Erbgut in Falkenstein,
- verstorben am 31.7.1831 in Falkenstein bei Auerbach.
Zeitungsausschnitte aus lange vergangenen Zeiten
Der, am 1sten May dieses Jahres durch den Gendarme Lenke in Zella, unter dem Namen Ferdinand Kraft arretirte und hieher ausgelieferte Vagant Johann Michael Penzold aus Culmitzsch bey Weida im Großherzogthum Weimar gebürtig, auch Karl Bernhardt genannt, ist wegen verbotener Rückkehr außer dem erlittenen Untersuchungsarrest, auf Anordnung der Herzogl. Landesregierung allhier noch besonders mit einer vierwöchentlichen Zwangs — Arbeitshausstrafe belegt worden, und wird am 26sten dieses Monats mittelst Schubs in seine Heimath befördert, zuvor aber gewarnt werden, sich bey Vermeidung nachdrücklicherer Strafe nicht wieder in den hiesigen Landen betreten zu lassen. Dieses wird unter Beypfügung der Personalbeschreibung des Penzold hierdurch bekannt gemacht. Gotha, am 19ten Junius 1831.
Commissariat.
Eberhardt.
Personal — Beschreibung.
Alter: 43 Jahre;
Statur: groß;
Haare: hellbraun;
Stirn: schmal;
Augenbraunen: dunkelbraun;
Augen: blau;
Nase: etwas lang und stark mit einem kleinen
Höcker.
Mund: mittelmäßig;
Zähne: vorne gut;
Kinn: oval;
Gesichtsform: etwas eingefallen;
Gesichtsfarbe: schmutzig;
Beine: gerade;
Auf dem linken Auge ein Fell1Fell bedeutet sinngemäß, dass jemand auf einem Auge blind oder stark sehbehindert ist.;
im Gesicht
Sommersprossen und Pockennarben;
Starken Bart unterm Kinn;
Dialekt fränkisch, spricht auch etwas französisch.

Amts- und Nachrichtenblatt für das Fürstentum Gera von 1838
In der Nacht vom 9. zum 10., oder, was wahrscheinlicher ist, am Abend des 10. v. M. sind zu Culmitzsch
- 50 Ellen feine weiße Hausleinwand in 5 Stücken à 10 Ellen, noch nicht ganz ansgebleicht,
- 56 Ellen dergl. Mittelleinwand in 7 Stücken à 8 Ellen, ganz weiß,
- 2 2männische Bettüberzüge nebst 1 Pfühl2Pfühl bedeutet ein großes weiches Kissen. und 2 Kopfkissenüberzüge» von roth und weißer Stangenleinwand,
- 2 dergl. mit dergl. Pfühl u. Kopfkissenüberzügen von blau und weißer Stangenleinwand,
- 3 bis 4 dergl. Ueberzüge ebenfalls mit Pfühl und Kopfkissenüberzügen, 1 von roth und weißer, 2 oder 3 von blau und weißer Stangenleinwand,
- 12 Stück neue Handtücher jedes 3 Ellen lang und ⅞ Ellen breit uud von gemodeltem linnenen Zeuge,
- 6 oder mehre dergl. Handtücher, jedes ½ Elle breit und 2 Ellen lang von Mittelleinewand,
- ein 6 Ellen langes ¾ breites Tafeltuch von dem sub 6 bemerkten Handtücherzeuge in 2 Blätter zusammgegenäht,
- 4 oder mehr Stück Tischtücher von Mittelleinewand,
- 2 Bettücher von Mittelleinewand,
- eins dergl. von feiner Leinewand,
- eine blaulinnene Schürze,
- eine blaucattune desgl.,
- 2 dergl. von braunkarrirtem baumwollenen Zeuge,
- 1 dergl. von halbseidenem Zeuge, dunkelblauem Böden mit gelbseidenen Streifen,
- zwei Schweizertücher,
- buntseidene Herrentücher,
- 2 schwarze desgl., eins mit blauen Kreuzstreifchen,
- mehrere Stück Pelz von einem zertrennten Frauenkragen,
- eine Parthie schwarz und weißseidenes Band,
- mehrere Haubenfleckchen,
- 1 Dutzend Kaffeelöffel von Argentan3Argentan ist ein Kunstproduct von Geitner in Sachsen erfunden und ist eine Legierung von Kupfer, Nickel, Zink und Zinn, und gleicht vollständig zwölflötigem Silber.,
entwendet worden.
Kriminalgericht Gera, den 2, Aprik 1838.

Die zum Rittergute Culmitzsch gehörige Bierbrauerei, aus welcher sowohl der Gasthof in Culmitzsch, als auch der Vergnügungsort „die Mücke”, den Bedarf entnehmen müssen, soll von jetzt an auf mehrere Jahre verpachtet werden. Pachtliebhaber wollen ihre Pachtgebote bei dem Unterzeichneten abgeben, von welchem auch die Pachtbedingungen zu erfahren sind. Die zu verpachtende Brauerei ist übrigens erst vor etwa zwei Jahren durchgängig ganz neu eingerichtet worden und gehört zu derselben ein geräumiger Felsenkeller.
Der Großherzogl. Rechtsanwalt.
Robert Hahnemann.

Amts- und Verordnungsblatt für das Fürstentum Reuß Jüngerer Linie von 1894
9. Hemmann, Franz Robert, Tischler, geboren am 9. September 1869 in Culmitzsch und zuletzt daselbst wohnhaft gewesen;
…
werden beschuldigt,
— als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben, — Vergehen gegen § 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.-G.-B.
Dieselben werden aufDonnerstag, den 8. Mai 1894 Vormittags 9 Uhr
vor die 2. Strafkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera zur Hauptverhandlung geladen.Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von den Herren Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen zu Neustadt a/O., Gera und Schleiz über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden.
Gera, den 28. Februar 1894.
Dr, Unteutsch i.V.

Amts- und Verordnungsblatt für das Fürstentum Reuß Jüngerer Linie von 1895
Hohenleuben, den 30. November 1895.
Junker.
Die vorangegangene Textpassagen sind Public Domain Mark 1.0 und wurden in der Staatsbibliothek-Berlin gefunden.